Versicherungsrecht

In allen Fragen des Versicherungsrechts kooperieren wir mit Rechtsanwalt Frank O. Hamann (Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht). Weitere Informationen finden Sie auf seiner Website. Unter Versicherungsrecht versteht man das Recht der privaten Versicherungsverträge z.B. Kfz-, Haftpflicht-, Gebäude-, Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Private Krankenversicherung etc. Das Recht der gesetzlichen (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosen-) Versicherung ist dagegen dem Sozialrecht zuzuordnen.

Unsere Leistungen im Überblick:

Falschberatung bei Vertragsabschluss Kündigung des Vertrages wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung (Gesundheitsfragen) Anspruch auf Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Regress des Kfz-Versicherers Medizinische Notwendigkeit in der Privaten Krankenversicherung Verweisbarkeit auf Vergleichsberuf in der Berufsunfähigkeitsversicherung Höhe des Rückkaufwertes nach Kündigung der Lebensversicherung Das Privatversicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Versicherungsunternehmen und den Versicherten/Versicherungsnehmern. Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den dem jeweiligen Versicherungsvertrag (Police) zugrundeliegenden Vertragsbedingungen (Allgemeine Versicherungsbedingungen und Tarifwerke). Von der Vertragsanbahnung über den Vertragsschluss bis zum Leistungsfall kann es zu vielfältigen Problemen und Streitigkeiten zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherten kommen. In all diesen oder ähnlich gelagerten Problemfällen beraten und unterstützen wir Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich. Auch bereits im Vorfeld - also z.B. vor Abschluss eines Versicherungsvertrages oder vor Stellung eines Leistungsantrages - helfen wir Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Nach Vereinbarung erstellen wir auch persönliche Bedarfs- und Tarifanalysen.
F a c h g e b i e t e
WOERTGE  RECHTSANWÄLTE
W O E R T G E RECHTSANWÄLTE Arminiusstraße 2 90402 Nürnberg Tel. 0911 53997 - 0 E-Mail an die Kanzlei

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In allen Fragen des Versicherungsrechts kooperieren wir mit Rechtsanwalt Frank O. Hamann (Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht). Weitere Informationen finden Sie auf seiner Website. Unter Versicherungsrecht versteht man das Recht der privaten Versicherungsverträge z.B. Kfz-, Haftpflicht-, Gebäude-, Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Private Krankenversicherung etc. Das Recht der gesetzlichen (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosen-) Versicherung ist dagegen dem Sozialrecht zuzuordnen.

Unsere Leistungen im Überblick:

Falschberatung bei Vertragsabschluss Kündigung des Vertrages wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung (Gesundheitsfragen) Anspruch auf Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Regress des Kfz-Versicherers Medizinische Notwendigkeit in der Privaten Krankenversicherung Verweisbarkeit auf Vergleichsberuf in der Berufsunfähigkeitsversicherung Höhe des Rückkaufwertes nach Kündigung der Lebensversicherung Das Privatversicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Versicherungsunternehmen und den Versicherten/Versicherungsnehmern. Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den dem jeweiligen Versicherungsvertrag (Police) zugrundeliegenden Vertragsbedingungen (Allgemeine Versicherungsbedingungen und Tarifwerke). Von der Vertragsanbahnung über den Vertragsschluss bis zum Leistungsfall kann es zu vielfältigen Problemen und Streitigkeiten zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherten kommen. In all diesen oder ähnlich gelagerten Problemfällen beraten und unterstützen wir Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich. Auch bereits im Vorfeld - also z.B. vor Abschluss eines Versicherungsvertrages oder vor Stellung eines Leistungsantrages - helfen wir Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Nach Vereinbarung erstellen wir auch persönliche Bedarfs- und Tarifanalysen.
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