In unserer Kanzlei haben sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert:Friederike Woertge und Dr. jur. Manfred WeidnerDie Tätigkeit der Architekten und Bauingenieure ist angesichts der Vielzahl der Aufgaben, die diesen Professionellen heutzutage abverlangt werden, geprägt von tatsächlichen, rechtlichen und – nicht selten nachträglich vor Gericht zu klärenden - schwierigen Problemen. Beratung und Vertretung in Haftungsprozessen, einschließlich der Regelung des Gesamtschuldnerausgleichs der am Bau Beteiligten, sind ein zentrales Thema des Berufsalltags der baurechtlich tätigen Kollegen der Kanzlei.Die Komplexität des Bauwesens ist der mit Bau- und Architektensachen seit vielen Jahren befassten AnwältinFriederike Woertge vertraut - sie profitiert dabei von ihrer Herkunft und Prägung durch ein Statik-Büro ihrer Eltern.Rechtsanwalt Dr. jur. Manfred Weidner ist ebenfalls seit 1992 in diesem Rechtsgebiet tätig und hat zahlreiche Großbauvorhaben begleitet.
Unsere Leistungen im Überblick:
Privates Baurecht•Bauvertragsrecht•BGB/VOB/AGB / Regeln der Technik•Baubegleitende Beratung•Leistungsbeschränkung und Nachtragsforderung•Sicherheiten•Vertragsausführung•Abnahme / Vorbehalt•Mängelhaftungsrecht•Haftung des Architekten und des Bauingenieurs•Verjährung•GesamtschuldnerausgleichArchitekten- und Ingenieurrecht•Vertragsrecht•Rechtsnatur (HOAI)•Aufgabe und Stellung •Inhalt•Umfang/Planungsauftrag Architekt/Fachplaner/Fachunternehmer•Beendigung•Kündigung•Vergütung•HOAI•Honorarvereinbarungen•Sicherheiten•VerjährungsfragenHaftung•Vorvertragliche Haftung•Planung•Ausschreibung/Vergabe•Objektüberwachung•Kostenfragen•Gesamtschuld•Verjährung•Haftungsvereinbarungen
In unserer Kanzlei haben sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert:Friederike Woertge und Dr. jur. Manfred WeidnerDie Tätigkeit der Architekten und Bauingenieure ist angesichts der Vielzahl der Aufgaben, die diesen Professionellen heutzutage abverlangt werden, geprägt von tatsächlichen, rechtlichen und – nicht selten nachträglich vor Gericht zu klärenden - schwierigen Problemen. Beratung und Vertretung in Haftungsprozessen, einschließlich der Regelung des Gesamtschuldnerausgleichs der am Bau Beteiligten, sind ein zentrales Thema des Berufsalltags der baurechtlich tätigen Kollegen der Kanzlei.Die Komplexität des Bauwesens ist der mit Bau- und Architektensachen seit vielen Jahren befassten AnwältinFriederike Woertge vertraut - sie profitiert dabei von ihrer Herkunft und Prägung durch ein Statik-Büro ihrer Eltern.Rechtsanwalt Dr. jur. Manfred Weidner ist ebenfalls seit 1992 in diesem Rechtsgebiet tätig und hat zahlreiche Großbauvorhaben begleitet.
Unsere Leistungen im Überblick:
Privates Baurecht•Bauvertragsrecht•BGB/VOB/AGB / Regeln der Technik•Baubegleitende Beratung•Leistungsbeschränkung und Nachtragsforderung•Sicherheiten•Vertragsausführung•Abnahme / Vorbehalt•Mängelhaftungsrecht•Haftung des Architekten und des Bauingenieurs•Verjährung•GesamtschuldnerausgleichArchitekten- und Ingenieurrecht•Vertragsrecht•Rechtsnatur (HOAI)•Aufgabe und Stellung •Inhalt•Umfang/Planungsauftrag Architekt/Fachplaner/Fachunternehmer•Beendigung•Kündigung•Vergütung•HOAI•Honorarvereinbarungen•Sicherheiten•VerjährungsfragenHaftung•Vorvertragliche Haftung•Planung•Ausschreibung/Vergabe•Objektüberwachung•Kostenfragen•Gesamtschuld•Verjährung•Haftungsvereinbarungen