Privates Baurecht und Architektenrecht

In unserer Kanzlei haben sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert: Friederike Woertge und Dr. jur. Manfred Weidner Die Tätigkeit der Architekten und Bauingenieure ist angesichts der Vielzahl der Aufgaben, die diesen Professionellen heutzutage abverlangt werden, geprägt von tatsächlichen, rechtlichen und – nicht selten nachträglich vor Gericht zu klärenden - schwierigen Problemen. Beratung und Vertretung in Haftungsprozessen, einschließlich der Regelung des Gesamtschuldnerausgleichs der am Bau Beteiligten, sind ein zentrales Thema des Berufsalltags der baurechtlich tätigen Kollegen der Kanzlei. Die Komplexität des Bauwesens ist der mit Bau- und Architektensachen seit vielen Jahren befassten Anwältin Friederike Woertge vertraut - sie profitiert dabei von ihrer Herkunft und Prägung durch ein Statik-Büro ihrer Eltern. Rechtsanwalt Dr. jur. Manfred Weidner ist ebenfalls seit 1992 in diesem Rechtsgebiet tätig und hat zahlreiche Großbauvorhaben begleitet.

Unsere Leistungen im Überblick:

Privates Baurecht Bauvertragsrecht BGB/VOB/AGB / Regeln der Technik Baubegleitende Beratung Leistungsbeschränkung und Nachtragsforderung Sicherheiten Vertragsausführung Abnahme / Vorbehalt Mängelhaftungsrecht Haftung des Architekten und des Bauingenieurs Verjährung Gesamtschuldnerausgleich Architekten- und Ingenieurrecht Vertragsrecht Rechtsnatur (HOAI) Aufgabe und Stellung Inhalt Umfang/Planungsauftrag Architekt/Fachplaner/Fachunternehmer Beendigung Kündigung Vergütung HOAI Honorarvereinbarungen Sicherheiten Verjährungsfragen Haftung Vorvertragliche Haftung Planung Ausschreibung/Vergabe Objektüberwachung Kostenfragen Gesamtschuld Verjährung Haftungsvereinbarungen
F a c h g e b i e t e
WOERTGE  RECHTSANWÄLTE
W O E R T G E RECHTSANWÄLTE Arminiusstraße 2 90402 Nürnberg Tel. 0911 53997 - 0 E-Mail an die Kanzlei

Privates Baurecht und

Architektenrecht

In unserer Kanzlei haben sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert: Friederike Woertge und Dr. jur. Manfred Weidner Die Tätigkeit der Architekten und Bauingenieure ist angesichts der Vielzahl der Aufgaben, die diesen Professionellen heutzutage abverlangt werden, geprägt von tatsächlichen, rechtlichen und – nicht selten nachträglich vor Gericht zu klärenden - schwierigen Problemen. Beratung und Vertretung in Haftungsprozessen, einschließlich der Regelung des Gesamtschuldnerausgleichs der am Bau Beteiligten, sind ein zentrales Thema des Berufsalltags der baurechtlich tätigen Kollegen der Kanzlei. Die Komplexität des Bauwesens ist der mit Bau- und Architektensachen seit vielen Jahren befassten Anwältin Friederike Woertge vertraut - sie profitiert dabei von ihrer Herkunft und Prägung durch ein Statik-Büro ihrer Eltern. Rechtsanwalt Dr. jur. Manfred Weidner ist ebenfalls seit 1992 in diesem Rechtsgebiet tätig und hat zahlreiche Großbauvorhaben begleitet.

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Privates Baurecht Bauvertragsrecht BGB/VOB/AGB / Regeln der Technik Baubegleitende Beratung Leistungsbeschränkung und Nachtragsforderung Sicherheiten Vertragsausführung Abnahme / Vorbehalt Mängelhaftungsrecht Haftung des Architekten und des Bauingenieurs Verjährung Gesamtschuldnerausgleich Architekten- und Ingenieurrecht Vertragsrecht Rechtsnatur (HOAI) Aufgabe und Stellung Inhalt Umfang/Planungsauftrag Architekt/Fachplaner/Fachunternehmer Beendigung Kündigung Vergütung HOAI Honorarvereinbarungen Sicherheiten Verjährungsfragen Haftung Vorvertragliche Haftung Planung Ausschreibung/Vergabe Objektüberwachung Kostenfragen Gesamtschuld Verjährung Haftungsvereinbarungen
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