IT-Recht mit Bezügen zum Gewerblichen

Rechtsschutz

In unserer Kanzlei hat sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert: Dr. jur. Manfred Weidner Das etwas jüngere Rechtsgebiet des IT-Rechts ist im Grunde eine Querschnittsmaterie, die Kenntnisse und Erfahrungen aus zahlreichen Rechtsgebieten erfordert. IT-Recht umfasst insbesondere Software- und Softwarevertragsrecht, Internetrecht einschließlich E- Commerce- und Domainrecht sowie Teilbereiche des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts und des Datenschutzes. Bei Großprojekten ist zudem Vergaberecht zu beachten.

Unsere Leistungen im Überblick:

Gestaltung und Prüfung von Softwareerstellungsverträgen (u. a. Leistungsbeschreibung, Pflichtenheft, Change Request, Dokumentation, Software Escrow) und begleitende Beratung Hardware- und Softwarekauf Hard- und Softwaregewährleistung Gestaltung und Prüfung von Sofwarewartungsverträgen E-Commerce-Recht einschl. Verbraucherschutzrecht und AGB- Recht, Bezüge zum Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Recht am eigenen Bild, Urheber- und Kunsturheberrecht Domainrecht mit Namensrecht, Marken- und Titelschutz Haftung der Service Provider, Haftungsprivilegierung, Störerhaftung Schutz bei Abmahnungen nach Aktivitäten im Internet Outsourcing von Leistungen Datenschutzrecht Gerichtliche Vertretung, insbesondere: Unterlassungs- Auskunfts- und Schadenersatzklagen Eilverfahren Beweisverfahren
F a c h g e b i e t e
WOERTGE  RECHTSANWÄLTE
W O E R T G E RECHTSANWÄLTE Arminiusstraße 2 90402 Nürnberg Tel. 0911 53997 - 0 E-Mail an die Kanzlei

IT-Recht mit Bezügen zum

Gewerblichen Rechtsschutz

In unserer Kanzlei hat sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert: Dr. jur. Manfred Weidner Das etwas jüngere Rechtsgebiet des IT-Rechts ist im Grunde eine Querschnittsmaterie, die Kenntnisse und Erfahrungen aus zahlreichen Rechtsgebieten erfordert. IT-Recht umfasst insbesondere Software- und Softwarevertragsrecht, Internetrecht einschließlich E-Commerce- und Domainrecht sowie Teilbereiche des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts und des Datenschutzes. Bei Großprojekten ist zudem Vergaberecht zu beachten.

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Gestaltung und Prüfung von Softwareerstellungsverträgen (u. a. Leistungsbeschreibung, Pflichtenheft, Change Request, Dokumentation, Software Escrow) und begleitende Beratung Hardware- und Softwarekauf Hard- und Softwaregewährleistung Gestaltung und Prüfung von Sofwarewartungsverträgen E-Commerce-Recht einschl. Verbraucherschutzrecht und AGB-Recht, Bezüge zum Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Recht am eigenen Bild, Urheber- und Kunsturheberrecht Domainrecht mit Namensrecht, Marken- und Titelschutz Haftung der Service Provider, Haftungsprivilegierung, Störerhaftung Schutz bei Abmahnungen nach Aktivitäten im Internet Outsourcing von Leistungen Datenschutzrecht Gerichtliche Vertretung, insbesondere: Unterlassungs- Auskunfts- und Schadenersatzklagen Eilverfahren Beweisverfahren
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