Immobilienrecht

In unserer Kanzlei haben sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert: Dr. jur. Hans-Georg Woertge und Dr. jur. Manfred Weidner Wir beraten und vertreten Immobilien- oder Wohnungseigentümer sowie Vermieter oder Mieter von gewerblichen Räumen oder Wohnräumen unter anderem in folgenden Angelegenheiten: Gewerbliches Mietrecht Wir fertigen und überprüfen Mietverträge über Gewerberäume, unterstützen Sie bei der Beitreibung von Mietforderungen und führen Räumungsprozesse. Wohnungsmietrecht Die starke Verrechtlichung des Wohnungsmietrechts erfordert die Einhaltung zahlreicher Formalia und Verfahrensschritte, z. B. bei Modernisierungen und Mieterhöhungen; sie müssen dem Mieter sachgerecht vermittelt werden. Wir bereiten dies für Sie vor und klären für Sie die zahlreichen Rechtsfragen. Erforderlichenfalls führen wir Mieterhöhungs- oder Räumungsprozesse. Wohnungseigentumsrecht Das Wohnungseigentumsgesetz und die Teilungserklärung enthalten die wichtigsten Regeln für ein störungsfreies Miteinander von Wohnungseigentümern. Versammlungen müssen gründlich vorbereitet werden, damit gefasste Beschlüsse nicht angegriffen werden. Dazu sind Fristen einzuhalten. Wir beraten Sie und führen Anfechtungsprozesse. Grundstücksrecht Grundstückseigentum ist vielfach gegen Beeinträchtigungen von außen geschützt. Es ist aber auch besonders gefährdet, z. B. durch Immissionen, Bau- oder Straßenbauarbeiten. Schadenersatz-, Abwehr- und Duldungsrechte sollen einen gerechten Ausgleich schaffen. Wir helfen Ihnen bei der Wahrung Ihrer Rechte.
F a c h g e b i e t e
WOERTGE  RECHTSANWÄLTE
W O E R T G E RECHTSANWÄLTE Arminiusstraße 2 90402 Nürnberg Tel. 0911 53997 - 0 E-Mail an die Kanzlei

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In unserer Kanzlei haben sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert: Dr. jur. Hans-Georg Woertge und Dr. jur. Manfred Weidner Wir beraten und vertreten Immobilien- oder Wohnungseigentümer sowie Vermieter oder Mieter von gewerblichen Räumen oder Wohnräumen unter anderem in folgenden Angelegenheiten: Gewerbliches Mietrecht Wir fertigen und überprüfen Mietverträge über Gewerberäume, unterstützen Sie bei der Beitreibung von Mietforderungen und führen Räumungsprozesse. Wohnungsmietrecht Die starke Verrechtlichung des Wohnungsmietrechts erfordert die Einhaltung zahlreicher Formalia und Verfahrensschritte, z. B. bei Modernisierungen und Mieterhöhungen; sie müssen dem Mieter sachgerecht vermittelt werden. Wir bereiten dies für Sie vor und klären für Sie die zahlreichen Rechtsfragen. Erforderlichenfalls führen wir Mieterhöhungs- oder Räumungsprozesse. Wohnungseigentumsrecht Das Wohnungseigentumsgesetz und die Teilungserklärung enthalten die wichtigsten Regeln für ein störungsfreies Miteinander von Wohnungseigentümern. Versammlungen müssen gründlich vorbereitet werden, damit gefasste Beschlüsse nicht angegriffen werden. Dazu sind Fristen einzuhalten. Wir beraten Sie und führen Anfechtungsprozesse. Grundstücksrecht Grundstückseigentum ist vielfach gegen Beeinträchtigungen von außen geschützt. Es ist aber auch besonders gefährdet, z. B. durch Immissionen, Bau- oder Straßenbauarbeiten. Schadenersatz-, Abwehr- und Duldungsrechte sollen einen gerechten Ausgleich schaffen. Wir helfen Ihnen bei der Wahrung Ihrer Rechte.
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