Weitere Informationen zur Mediation

Hauptanwendungsfelder der Mediation: Familienmediation, insbesondere bei Trennung und Scheidung, aber auch im gesamten Bereich Familienrecht Wirtschaftsmediation innerbetriebliche Mediation Erbmediation, Vermögensnachfolgeplanung Mediation im Baurecht (vor, während und nach Fertigstellung des Objektes) bei arbeitsrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Konflikten Generationenkonflikten und Unternehmensnachfolge Bereiche, die bei streitiger Auseinandersetzung vor Gericht oft durch lange Verfahrensdauer, offenen Ausgang und hohe Kosten gekennzeichnet sind. Familienmediation Die Familienmediation gilt als Kernpunkt jeder Form von Mediation in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, in denen Kooperation nötig ist und Konflikte deshalb nicht ausbleiben. Mediation im Familienrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Themen: Trennung und Scheidung, Mehrgenerationenkonflikte, Probleme in Patchwork- und Stiefeltern-Familien, Unternehmensnachfolge, Erbmediation usw. Wie geht Scheidung ohne Rosenkrieg? Motivation für eine Familienmediation ist häufig der Wunsch, Kinder unter der Trennung möglichst wenig leiden zu lassen und für diese gemeinsam eine gute Zukunft zu schaffen. Motivation kann aber auch die Überlegung sein, dass man höchstpersönliche Dinge nicht vor Gericht austragen möchte. Beweggrund kann weiterhin sein, trotz der Trennung ein gutes Verhältnis zueinander zu behalten, nicht zuletzt um der Kinder willen. Auch wenn eine Scheidung ohne Gericht nicht möglich ist, so können doch alle mit der Trennung und Scheidung zusammenhängenden Fragen im Rahmen der Mediation unter neutraler Vermittlung des Mediators auf vertraglicher Basis geregelt werden. Die Scheidung selbst wird dadurch in der Regel nur noch eine Formalität. Selbstbestimmte Lösungen sind erfahrungsgemäß für alle Beteiligte befriedigender als Regelungen, die von Dritten vorgeschrieben werden. Sie werden eher eingehalten und beugen künftigen Konflikten vor. Zudem sind sie in der Regel billiger als vor Gericht erstrittene Entscheidungen. Was ist ein Mediator? Die Methodik der Mediation Die Aufgabe des Mediators oder der Mediatorin ist es, beide Partner neutral und allparteilich darin zu unterstützen, sich über Bedürfnisse, Interessen und Wünsche für die Zukunft klar zu werden. Dabei ist es wichtig, Vorstellungen auszusprechen und dabei gehört, akzeptiert und verstanden zu werden. Ziel ist es, verschiedene Lösungsmöglichkeiten im Rahmen des geltenden Rechts zu erarbeiten und eine verbindliche Vereinbarung zu finden. Hierbei hilft eine strukturierten Verhandlungsführung, die Parteien werden angeleitet, meist schnelle und flexible, manchmal auch kostengünstigere Regelungen zu finden. Im Vordergrund steht hierbei der Blick in die Zukunft, Blockaden werden aufgebrochen, gemeinsame Kommunikation und Lösungsfindung wieder möglich. Ziel einer Mediation Erklärtes Ziel einer Mediation ist eine rechtsverbindliche tragfähige Vereinbarung. Selbstbestimmte Lösungen sind erfahrungsgemäß für alle Beteiligten befriedigender als Lösungen, die von Dritten vorgeschrieben werden. Mediation ist freiwillig, die Gespräche können von den Beteiligten jederzeit abgebrochen werden. Der Inhalt der Gespräche ist vertraulich, während der Verhandlungen ist die Verjährung gehemmt. Wenn Sie Ihre Dinge also lieber selbst regeln oder gute Gründe haben, ihren Konflikt nicht vor Gericht austragen zu wollen, sollten Sie Mediation als eine Chance begreifen, die einen Versuch wert ist. Die Abrechnung der Sitzungen erfolgt auf Stundenbasis, die von den Beteiligten anteilig getragen werden. Seit 1999 wird Mediation in unserer Anwaltskanzlei in Nürnberg angeboten. Von 2005 bis 2014 setzte sich Friederike Woertge als Mitglied des Bundesvorstands eines großen Mediationsverbandes (BAFM) für die weitere Verbreitung dieser Form der Konfliktlösung ein.
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WOERTGE  RECHTSANWÄLTE
W O E R T G E RECHTSANWÄLTE Arminiusstraße 2 90402 Nürnberg Tel. 0911 53997 - 0 E-Mail an die Kanzlei

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Hauptanwendungsfelder der Mediation: Familienmediation, insbesondere bei Trennung und Scheidung, aber auch im gesamten Bereich Familienrecht Wirtschaftsmediation innerbetriebliche Mediation Erbmediation, Vermögensnachfolgeplanung Mediation im Baurecht (vor, während und nach Fertigstellung des Objektes) bei arbeitsrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Konflikten Generationenkonflikten und Unternehmensnachfolge Bereiche, die bei streitiger Auseinandersetzung vor Gericht oft durch lange Verfahrensdauer, offenen Ausgang und hohe Kosten gekennzeichnet sind. Familienmediation Die Familienmediation gilt als Kernpunkt jeder Form von Mediation in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, in denen Kooperation nötig ist und Konflikte deshalb nicht ausbleiben. Mediation im Familienrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Themen: Trennung und Scheidung, Mehrgenerationenkonflikte, Probleme in Patchwork- und Stiefeltern- Familien, Unternehmensnachfolge, Erbmediation usw. Wie geht Scheidung ohne Rosenkrieg? Motivation für eine Familienmediation ist häufig der Wunsch, Kinder unter der Trennung möglichst wenig leiden zu lassen und für diese gemeinsam eine gute Zukunft zu schaffen. Motivation kann aber auch die Überlegung sein, dass man höchstpersönliche Dinge nicht vor Gericht austragen möchte. Beweggrund kann weiterhin sein, trotz der Trennung ein gutes Verhältnis zueinander zu behalten, nicht zuletzt um der Kinder willen. Auch wenn eine Scheidung ohne Gericht nicht möglich ist, so können doch alle mit der Trennung und Scheidung zusammenhängenden Fragen im Rahmen der Mediation unter neutraler Vermittlung des Mediators auf vertraglicher Basis geregelt werden. Die Scheidung selbst wird dadurch in der Regel nur noch eine Formalität. Selbstbestimmte Lösungen sind erfahrungsgemäß für alle Beteiligte befriedigender als Regelungen, die von Dritten vorgeschrieben werden. Sie werden eher eingehalten und beugen künftigen Konflikten vor. Zudem sind sie in der Regel billiger als vor Gericht erstrittene Entscheidungen. Was ist ein Mediator? Die Methodik der Mediation Die Aufgabe des Mediators oder der Mediatorin ist es, beide Partner neutral und allparteilich darin zu unterstützen, sich über Bedürfnisse, Interessen und Wünsche für die Zukunft klar zu werden. Dabei ist es wichtig, Vorstellungen auszusprechen und dabei gehört, akzeptiert und verstanden zu werden. Ziel ist es, verschiedene Lösungsmöglichkeiten im Rahmen des geltenden Rechts zu erarbeiten und eine verbindliche Vereinbarung zu finden. Hierbei hilft eine strukturierten Verhandlungsführung, die Parteien werden angeleitet, meist schnelle und flexible, manchmal auch kostengünstigere Regelungen zu finden. Im Vordergrund steht hierbei der Blick in die Zukunft, Blockaden werden aufgebrochen, gemeinsame Kommunikation und Lösungsfindung wieder möglich. Ziel einer Mediation Erklärtes Ziel einer Mediation ist eine rechtsverbindliche tragfähige Vereinbarung. Selbstbestimmte Lösungen sind erfahrungsgemäß für alle Beteiligten befriedigender als Lösungen, die von Dritten vorgeschrieben werden. Mediation ist freiwillig, die Gespräche können von den Beteiligten jederzeit abgebrochen werden. Der Inhalt der Gespräche ist vertraulich, während der Verhandlungen ist die Verjährung gehemmt. Wenn Sie Ihre Dinge also lieber selbst regeln oder gute Gründe haben, ihren Konflikt nicht vor Gericht austragen zu wollen, sollten Sie Mediation als eine Chance begreifen, die einen Versuch wert ist. Die Abrechnung der Sitzungen erfolgt auf Stundenbasis, die von den Beteiligten anteilig getragen werden. Seit 1999 wird Mediation in unserer Anwaltskanzlei in Nürnberg angeboten. Von 2005 bis 2014 setzte sich Friederike Woertge als Mitglied des Bundesvorstands eines großen Mediationsverbandes (BAFM) für die weitere Verbreitung dieser Form der Konfliktlösung ein.
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